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SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 869

Sondergesetz zur Hypo-Abwicklung

Der Ministerrat hat sich am auf ein Sondergesetz zur Abwicklung der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria geeinigt. Das Gesetz soll im Interesse des Steuerzahlers die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte der Bank sowie eine Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern an den Kosten der Hypo-Lösung gewährleisten. Mit dem geplanten Gesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International werden Risikokapitalgeber und Alteigentümer mit insgesamt rund 1,69 Milliarden Euro zu Beiträgen für den Hypo-Abbau herangezogen. Zu den Sanierungskosten herangezogen werden Nachrangverbindlichkeiten mit Länderhaftung Kärntens im Ausmaß von 890 Millionen Euro. Die Landeshaftung für diese spezifischen Verbindlichkeiten erlischt durch das Gesetz.

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