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SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 866

Wohnung als Betriebsvermögen einer GmbH (§ 8 KStG)

Eine neu gegründete GmbH erwarb eine Wohnung (ohne Luxusausstattung etc.) in einem neu errichteten Wohngebäude und vermietete diese an den Alleingesellschafter, dem diese Wohnung als Hauptwohnsitz diente. Die Gesellschaft erwarb auch drei weitere Wohnungen, die fremdvermietet wurden. Das Mietverhältnis mit dem Gesellschafter wurde in einigen Punkten als nicht fremdüblich behandelt, und damit wurde diese Wohnung auch dem Betriebsvermögen ausgeschieden. Dies ist unzutreffend, da die Wohnung jederzeit im betrieblichen Geschehen eingesetzt werden kann ( 2013/13/0111).

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