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SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 866

Elektromobil für Gehbehinderten absetzbar (§ 34 EStG)

Ein behindertengerechtes Elektromobil kann bei einem zu 70 % behinderten Menschen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, weil es nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Fortbewegungsmittel für gehbehinderte Menschen wahrgenommen wird und damit einem Elektrorollstuhl nähersteht als einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug ( 2011/15/0145).

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