Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elektromobil für Gehbehinderten absetzbar (§ 34 EStG)
Ein behindertengerechtes Elektromobil kann bei einem zu 70 % behinderten Menschen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, weil es nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Fortbewegungsmittel für gehbehinderte Menschen wahrgenommen wird und damit einem Elektrorollstuhl nähersteht als einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug ( 2011/15/0145).