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SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 866

Kinderbetreuungskosten bei Alleinerzieherin (§ 34 Abs. 9 EStG)

Einer alleinerziehenden Mutter entsteht an arbeitsfreien Tagen keine außergewöhnliche Belastung aus Kinderbetreuung. Kinderbeaufsichtigung kommt als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter nur während der Arbeitszeit in Betracht. Kosten für Verpflegung, Schulbesuch ohne Behindertenbetreuung oder auswärtige Berufsausbildung und besondere – über die reine Beaufsichtigung hinausgehende – Ferienaktivitäten wie Reiten und Musical-Tanzen fallen auch bei anderen, nicht berufstätigen Eltern an und sind daher nicht außergewöhnlich ( RV/0278-W/09).

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