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Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG)
Wird aufgrund des Zusammentreffens von nichtselbständigen Einkünften mit anderen sozialversicherungspflichtigen Einkünften die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage überschritten und damit ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet, so sind diese bei Ausstellung eines Lohnzettels kraft gesetzlicher Regelung Einkünfte aus § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 ( RV/1677-W/12).