Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 849

Handwerkerbonus – ein Instrument gegen Schwarzarbeit?

Transferleistungen als vermeintliches Mittel zur Stärkung der „redlichen“ Wirtschaft

Karl-Werner Fellner

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014, soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Ob mit dem vorliegenden Bundesgesetz ein solches Ziel erreicht werden kann, muss schon im Hinblick auf die zahlreichen Voraussetzungen der Förderung und das komplexe Förderungsverfahren bezweifelt werden.

1. Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht

Das in Rede stehende Bundesgesetz enthält sowohl Bestimmungen, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind, als auch privatrechtliche Regelungen. Eine solche Gesetzestechnik verwirrt.

Die Rechtsnormen werden regelmäßig in zwei Gruppen unterteilt: in Vorschriften des öffentlichen Rechtes und solche des Privatrechtes. Im Zweifel gehören dabei Privatrechtssachen vor die ordentlichen Gerichte, während die Normen des öffentlichen Rechts in der Regel von den Verwaltungsbehörden zu vollziehen sind. Bürgerliche Rechtssachen sind jene, denen Privatrechtsverhältnisse zugrunde liegen. Maßgeblich ist die Natur, das Wesen des geltend gemachten Anspruchs.

Zur Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Normen von privatrechtlichen geht die Subjektionstheorie davon aus, dass im öffentlichen Recht stets eine Über- und Unterordnung ...

Daten werden geladen...