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Dienstverhältnis: Voraussetzungen
Für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Beim Vorliegen eines relevanten Unternehmerrisikos wird im Fall des Fehlens jeglicher Weisungsunterworfenheit ein Dienstverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG 1988 auszuschließen sein. – (§ 41 Abs. 1 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0025)