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SWK 18, 20. Juni 2014, Seite 848

Sonderausgaben

Die in § 18 EStG 1988 angeführten Aufwendungen sind ihrem Wesen nach als Einkommensverwendung dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Sie sind lediglich in den im Gesetz eng umgrenzten Ausnahmefällen zum Abzug zugelassen. Freiwillige Eintrittsleistungen in eine Schweizer Pensionskasse können nicht als Sonderausgaben mit unbegrenzter Abzugsfähigkeit anerkannt werden. – (§ 18 EStG 1988), (Abweisung)

( 2010/15/0199)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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