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SWK 18, 20. Juni 2014, Seite 847

Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken

26 Staaten haben am ein Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (Intergouvernementales Abkommen – IGA) unterzeichnet. Dieses zwischenstaatliche Abkommen ergänzt die EU-Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus für Banken. Es ist notwendig, da die Rechtsgrundlage der EU-Verordnung (Art. 114 AEUV) nicht ausreicht, um die Übertragung von national erhobenen Bankenabgaben auf einen europäischen Abwicklungsfonds und deren schrittweise gemeinsame Nutzung regeln zu können. Dies wird nun durch das zwischenstaatliche Abkommen geregelt. Die konkrete Methode zur Berechnung der Bankenabgabe muss noch festgelegt werden. Dazu wird die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Grundsätzlich müssen alle Banken einzahlen. Da das System auf national erhobenen Bankenabgaben beruht, startet der Fonds als ein System mit nationalen Kammern, in die die Bankengelder auf der Grundlage des IGA übertragen werden. In der Aufbauphase stehen für Bankenabwicklungen in einem Land zuvorderst die von der jeweiligen nationalen Bankenindustrie gezahlten Abgaben zur Verfügung. ...

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