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SWK 18, 20. Juni 2014, Seite 810

Programmiertes Chaos bei der Vermögensteuer?

Alle Pensionsvorsorgen wie Pensionskonto etc. würden besteuert werden

Bei der früheren Vermögensteuer waren neben dem unbeweglichen und beweglichen Vermögen auch sämtliche Forderungen und Pensionsvorsorgen wie Lebensversicherungen etc. steuerpflichtig. Gerade in den letzten Jahren hat noch jede Regierung den Aufbau privater Vorsorgemodelle als weitere Säule der Altersversorgung befürwortet. Daher haben Steuerpflichtige Milliarden in Miethäuser, Vorsorgewohnungen oder Vermögensaufbaupläne bzw. Lebensversicherungen investiert.

Kommt es nun wieder zu einer Vermögensteuer, dann werden aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung alle diese Vermögenswerte für die Berechnung des Gesamtvermögens anzusetzen sein. Das muss dann natürlich auch für den Anspruch auf staatliche Pensionen gelten, denn sonst wären jene Steuerpflichtigen, die privat Vorsorge getroffen haben, gleichheitswidrig benachteiligt. Es trifft sich also sehr gut, dass alle Steuerpflichtigen in den nächsten Wochen den Stand ihres Pensionskontos übermittelt bekommen. Dann können sie nicht nur feststellen, wie hoch ihre Pensionsforderung sein wird, sondern auch beurteilen, ob der im Pensionskonto ausgewiesene Betrag – zusammen mit ihrem Eigenheim, ihrem Auto, ihren Freizeitarti...

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