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SWK 16, 1. Juni 2014, Seite 766

Nationalrat beschließt weitere Stärkung der Verbraucherrechte

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG), mehrheitlich beschlossen. Das Gesetzespaket sieht im KSchG u. a. neue allgemeine Informationspflichten des Unternehmers sowie Regelungen über zusätzliche Zahlungen und Kosten vor; das Verbraucherschutzrecht für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge wird im neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt. Zudem wird die für die Übersendung einer Sache in § 429 ABGB getroffene Regelung über die Übergabe (und damit über den Eigentumserwerb) klarstellend neugefasst.

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