Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungen für Arbeitnehmer im Saisongewerbe
Greift der Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs. 3 Z 4 UStG?
Stellen Arbeitgeber im Saisongewerbe ihren Arbeitnehmern Wohnraum (Zimmer, Appartement, Wohnungen) nahe dem Arbeitsort zur Verfügung, stellt sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug für die selbst errichteten oder gemieteten Wohnräume zu gewähren ist.
1. Der Sachverhalt
Arbeitgeber in einem Wintersportort (z. B. Hotelunternehmen, Schiliftgesellschaften, Schischulen) stellen ihren Arbeitnehmern auf Dauer der Arbeit in der Wintersaison Wohnraum zur Verfügung, um Arbeitskräfte für die Wintersaison zu gewinnen. Der Wohnraum wird entweder kostenlos oder zu günstigen Mietentgelten überlassen. Ohne eine solche Wohnraumüberlassung können in der Regel nicht ausreichend Arbeitskräfte für Saisonbetriebe gefunden werden. Die im Ort ansässigen Arbeitskräfte sind in der Regel eine kleine Minderheit.
Die Arbeitskräfte werden in der Hotellerie, bei Schiliften und Schischulen zur Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze eingesetzt.
2. Die Frage
Sichert der Vorsteuerabzug nach § 12 UStG die Kostenneutralität in der Unternehmerkette?
3. Rechtsansicht des bundesweiten Fachbereichs
Der bundesweite Fachbereich Umsatzsteuer will differenzieren: Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers an einer arbeitsplatznahen Unterkun...