Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Altlastenbeitrag
Es unterliegt auch ein Lagern (oder Zwischenlagern) in einer kürzeren als in § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG (Rechtslage ab ) genannten Zeitdauer der Altlastenbeitragspflicht, wenn nicht alle hiefür erforderlichen behördlichen Bewilligungen (Anzeigen oder Nichtuntersagungen) vorgelegen sind. – (§ 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/17/0132)