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USt: durchlaufender Posten
Es steht der Annahme durchlaufender Posten entgegen, wenn Spielteilnehmer einer Spielgemeinschaft für Lotto 6 aus 45 nicht exakt über die Höhe des Spieleinsatzes unterrichtet werden; ebenso steht es der Annahme eines durchlaufenden Postens entgegen, wenn die Beträge nicht im Namen des Kunden verauslagt werden. – (§ 4 Abs. 3 UStG 1994), (Abweisung)
( 2011/15/0053)