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Die Verjährung von Gewinnauszahlungsansprüchen
Fragen an der Schnittstelle von Zivil- und Gesellschaftsrecht
Anlässlich der aktuellen Entscheidung des , behandelt dieser Beitrag die Verjährung von Gewinnauszahlungsansprüchen bei Gesellschaften. Diese ist in den gesellschaftsrechtlichen Gesetzen (AktG, GmbHG und UGB) nicht gesondert geregelt, weshalb die zivilrechtlichen Vorschriften des ABGB ergänzend anwendbar sind. Eingegangen wird insb auf die stille Gesellschaft, weil die Entscheidungsbegründung Zweifel an der hA aufkommen lässt, wonach die Verjährungsfrist von Gewinnauszahlungsansprüchen dort 30 Jahre beträgt.
I.
1. Rechtsfragen
In der vorliegenden Entscheidung geht es eigentlich um eine ganz andere Rechtsfrage. Der OGH hat völlig zu Recht erkannt, dass die Gewinnauszahlungsansprüche bei einer GmbH rechtlich dem Treuhänder zustehen, wenn dieser den Geschäftsanteil für einen Treugeber hält. Es gibt keine Zweifelsregel, wonach diese ohne Weiteres als dem Treugeber abgetreten gelten. Der Treugeber als wirtschaftlicher Eigentümer muss sich an den Treuhänder halten. Er kann sich etwa den Anspruch des Treuhänders gegen die Gesellschaft abtreten lassen oder diesen pfänden.
Für den absehbaren Folgeprozess, in dem entweder der Treuhänder oder – nach Abtr...