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SWK 13-14, 5. Mai 2014, Seite 658

Die Veräußerung von sukzessiv erworbenen Miteigentumsanteilen an Grundstücken

Ermittlung der Immobilienertragsteuer durch Verhältnisrechnung

Weinhandl

Da bei einem Verkauf von Miteigentumsanteilen nur ein ideeller Anteil eines einheitlichen Wirtschaftsguts übertragen wird, kann der Veräußerung kein konkreter Anschaffungsvorgang gegenübergestellt werden. Diese fehlende Individualisierbarkeit der Miteigentumsanteile führt dazu, dass der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beim Verkauf von sukzessiv erworbenen Miteigentumsanteilen eine anteilige Betrachtung zugrunde zu legen ist.

1. Problemstellung

Mit der Einführung der Immobilienertragsteuer durch das 1. StabG 2012 wurde in § 30 Abs. 4 EStG die Möglichkeit der pauschalen Einkünfteermittlung für Veräußerungen von zum nicht steuerverfangenen Grundstücken geschaffen. Diese Bestimmung dient als Vertrauensschutzregelung, die den plötzlichen Eintritt von nach alter Rechtslage nicht mehr steuerhängigen stillen Reserven von Grundstücken in die Steuerpflicht abfedern soll. Sie ist der gewöhnlichen Einkünfteermittlung in den meisten Fällen vorzuziehen, da sie in der Regel zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

Im privaten Bereich ist für die Anwendbarkeit der Pauschalierung dabei einzig und allein der Anschaffungszeitpunkt des Grundstücks maßgeblich. Wurde es vor dem angeschafft, steht die pauschale E...

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