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Gemischt genutzte Gebäude: Vorsteuerausschluss
Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mit Erkenntnis von , 2009/15/0100 – nach Einholung einer Vorabentscheidung im Sinne des Art. 367 AEUV –, zu Recht erkannt, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 (Vorsteuerausschluss) auf Wohngebäude anwendbar ist und nicht den Regelungen der 6. MwSt-RL widerspricht. – (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0157)