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SWK 12, 20. April 2014, Seite 624

Gemeinnützigkeit

In der Förderung bestimmter erwerbswirtschaftlicher Interessen liegt kein gemeinnütziger Zweck. – (§ 34 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0117)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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