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SWK 12, 20. April 2014, Seite 623

Sonstige Bezüge: Abfertigung

Eine begünstigte Besteuerung von Abfertigungen setzt zwingend eine „Auflösung eines Dienstverhältnisses“ im Sinne des Einkommensteuerrechts voraus. Bei Zusammentreffen zweier unmittelbar aneinander anschließender Dienstverhältnisse liegt eine „Auflösung des Dienstverhältnisses“ im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 nicht vor, wenn die unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde. – (§ 67 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

( 2010/13/0138)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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