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GesRZ 5, Oktober 2019, Seite 292

Leitfaden zu Liquiditätsstresstests für UCITS und AIFs

Anfang September 2019 veröffentlichte die ESMA einen Leitfaden zu Liquiditätsstresstests für undertakings for collective investments in transferable securities und alternative Investmentfonds und (online abrufbar unter https://www.esma.eu ropa.eu/sites/default/files/library/esma34-39-882_final_re port_guidelines_on_lst_in_ucits_and_aifs.pdf). Um Liquidi tätsrisiken entgegenzusteuern, sind Fondsmanager verpflichtet, regelmäßig Stresstests in den von ihnen verwalteten Fonds durchzuführen. Dabei ist ein bestimmter Ablauf einzuhalten, der eine vergleichbare Liquiditätsbeurteilung innerhalb der EU gewährleisten soll. Ein besonderes Risiko für die Liquidität eines Fonds seien Rücknahmeanträge der Investoren. Stellen Fondsmanager wesentliche Risiken fest, müssen sie diese an die zuständige nationale Behörde melden. Der Leitfaden der ESMA wird im September 2020 in Kraft treten.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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