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Bilanzielle Abbildung des Stammkapitals einer GmbH mit Gründungsprivilegierung
Ausweis des eingetragenen Stammkapitals oder eines verminderten Betrags?
Bei Gründung einer GmbH unter Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung müssen neben dem Stammkapital und den seitens der Gesellschafter übernommenen Stammeinlagen auch die gründungsprivilegierten Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen im Firmenbuch eingetragen werden. In bilanzieller Betrachtung stellt sich nunmehr die Frage, ob als Nennkapital i. S. d. § 224 Abs. 3 A I UGB das im Firmenbuch eingetragene Stammkapital oder ein infolge der Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung (auch für haftungsrechtliche Zwecke relevanter) verminderter Betrag zum Ausweis gelangt.
1. Änderungen durch das AbgÄG 2014
Im Zuge des AbgÄG 2014 wurde das erst durch das GesRÄG 2013 herabgesetzte zulässige Mindeststammkapital i. H. v. 10.000 Euro für die GmbH gestrichen und auf den davor gültigen Stand i. H. v. 35.000 Euro angehoben. Um Neugründungen in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern und das wirtschaftliche Risiko zu begrenzen, besteht jedoch ab die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Gründungsprivilegierung. Die Verankerung der Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag und deren Eintragung im Firmenbuch führen zum Entfall der Verpflichtung nach § 10 Abs. 1 GmbHG, nach der die Hälfte des ...