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Neues Hinweisschreiben der BaFin zu Crypto Tokens
Bereits im Februar 2018 veröffentlichte die BaFin ein erstes Hinweisschreiben zur grundsätzlichen aufsichtsrechtlichen Einordnung von crypto tokens (online abrufbar unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Mel dung/2018/meldung_180213_ICOs_Hinweisschrei ben.html). Da sie weiterhin zahlreiche Anfragen zu den Eigenschaften von crypto tokens und den Pflichten bei der Ausgabe erhalten habe, möchte sie in Kürze ein zweites Hinweisschreiben zu deren prospekt- und erlaubnisrechtlicher Einordnung veröffentlichen. Nach dem „BaFinJournal“ vom August 2019 (online abrufbar unter https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/BaFinJournal/AlleAusgaben/ba finjournal_alle_node.html) soll sich das zweite Schreiben intensiv mit dem Wesen der crypto tokens auseinandersetzen, insb mit deren Wertpapiereigenschaft nach der Prospektverordnung bzw den begleitenden Rechtsakten und den daraus resultierenden Prospekt- und Informationspflichten sowie den Erlaubnispflichten im Zahlungsverkehr.