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Verfahren: Zustellung in „Databox“
Die automationsunterstützte Datenübertragung ist nur zulässig für Funktionen, die „dem jeweiligen Teilnehmer“ in FinanzOnline „zur Verfügung stehen“. Das setzt – für die Zustellung von Erledigungen in die „Databox“ – voraus, dass dem Empfänger die für den Zugriff darauf erforderlichen Zugangsdaten „zur Verfügung stehen“. – (§ 98 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/13/0105)