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USt: Unternehmereigenschaft
Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist Leistender hinsichtlich der Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, wer die Leistungen im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer auf eigene oder fremde Rechnung tätig S. 583 wird. Entscheidend ist im Allgemeinen, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist. – (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0151, 0152)