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SWK 11, 10. April 2014, Seite 556

Fahrten zu Fortbildungszwecken eines Lehrers an Wochenenden sowie in den Schulferien

(A. B.) – Dem Umstand, dass eine Fortbildungseinrichtung auf dem Weg zur Arbeitsstätte gelegen ist oder von der Arbeitsstätte aus in kürzerer Entfernung als vom Wohnort aus erreicht werden kann, kommt im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) Bedeutung zu, nämlich für die Frage, ob die Fahrten zusätzlich angefallen sind oder mit dem Aufsuchen der Arbeitsstätte bzw. mit der Heimfahrt von dieser verbunden wurden. Trifft, etwa im Hinblick auf die zeitliche Lagerung der Fortbildungskurse, z. B. an arbeitsfreien Samstagen oder Sonntagen, das Erstere zu, sind die Fahrten zur Fortbildungseinrichtung auch nicht teilweise mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. mit dem Pendlerpauschale abgegolten (). Diese Überlegungen gelten auch in Zusammenhang mit Fortbildungsaufwendungen i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988.

Bei einer Pause von nur rund zwei Stunden zwischen dem Ende der eigenen Unterrichtstätigkeit und dem Beginn der Fortbildungsveranstaltungen am Freitagnachmittag kann nicht davon ausgegangen werden, dass die behaupteten zwischenzeitlichen und durch keinerlei zeitnahe Aufzeichnungen dokumentierten Heimfahrten mit rund 60 Minuten Fahrtzeit (hin und zurück) tatsächlich unternommen worden sind. Solche ...

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