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SWK 11, 10. April 2014, Seite 550

Nochmals: Umgründungen und Firmenwertabschreibung nach dem AbgÄG 2014

Auswirkungen von künftigen Umgründungen auf „bestehende“ Firmenwertabschreibungen

Gustav Wurm

In SWK-Heft 7/2014, 391, wurden die Folgen von Umgründungen i. Z. m. „bestehenden“ Firmenwertabschreibungen auf Basis der RV zum AbgÄG 2014 untersucht. Im Beitrag aufgezeigte Probleme i. Z. m. offenen Fünfzehnteln aus bestehenden Firmenwertabschreibungen bei künftigem „Wechsel“ der Unternehmensgruppe der firmenwertabschreibungsbegründenden Beteiligungskörperschaft wurden in zweiter Lesung des AbgÄG 2014 im Plenum des Nationalrats im Rahmen eines Abänderungsantrags aufgegriffen.

1. Grundproblematik und Anpassung in zweiter Lesung des AbgÄG 2014

Durch das AbgÄG 2014 wurde die steuerliche Firmenwertabschreibung i. S. d. § 9 Abs. 7 KStG innerhalb einer Unternehmensgruppe für Beteiligungsanschaffungen nach dem abgeschafft. Für vor dem angeschaffte Beteiligungen („bestehende Firmenwertabschreibungen“) können – aus Gründen des Vertrauensschutzes – noch offene Fünfzehntel aus der Firmenwertabschreibung jedoch grundsätzlich weiterhin geltend gemacht werden. Hierbei sind allerdings die zusätzlichen Voraussetzungen in § 26c Z 47 KStG zu beachten, wonach sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim Erwerb der Beteiligung auf die Bemessung des Kaufpreises auswirken musste und die Einbeziehung dieser Körp...

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