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SWK 11, 10. April 2014, Seite 549

Erhöhung der Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab 2015

(M. K.) – Durch Kundmachung des Bundesministers für Justiz, BGBl. II Nr. 55/2014, ausgegeben am , wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab gelten, geändert. Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab (da der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen ist). Die für Lohnzahlungszeiträume ab 2015 anzusetzenden Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes (in Klammern die bis Ende 2014 geltenden Werte) im Burgenland: 4,92 Euro (4,70 Euro); in Kärnten: 6,31 Euro (6,03 Euro); in Niederösterreich: 5,53 Euro (5,29 Euro); in Oberösterreich: 5,84 Euro (5,58 Euro); in Salzburg: 7,45 Euro (7,12 Euro); in der Steiermark: 7,44 Euro (7,11 Euro); in Tirol: 6,58 Euro (6,29 Euro); in Vorarlberg: 8,28 Euro (7,92 Euro); in Wien: 5,39 Euro (5,16 Euro). Die Beträge stellen den Bruttopreis (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten) dar.

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