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SWK 11, 10. April 2014, Seite 549

Nationalrat beschließt „Handwerkerbonus“

In seiner Plenarsitzung am hat der Nationalrat einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird (sog. Handwerkerbonus), mehrheitlich seine Zustimmung erteilt. Mit dem Gesetz sollen Handwerkerleistungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft gefördert werden. Konkret erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der förderbaren Kosten der förderbaren Leistungen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr mit maximal 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten beschränkt. Die pro Jahr maximal ausschöpfbare Förderung beträgt somit 600 Euro pro Förderungswerber. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zu Details siehe bereits SWK-Heft 8/2014, 409 ff.

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