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SWK 10, 1. April 2014, Seite 543

USt: Seminare

Die Abhaltung von Seminaren stellt eine Dienstleistung i. S. d. Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. MwSt-RL dar. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, ist für die Beurteilung einer Tätigkeit als der Umsatzsteuer unterliegend nicht erforderlich. – (§ 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0082)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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