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Unterhaltsleistungen
In Bezug auf die steuerliche Abziehbarkeit der Unterhaltsleistungen entspricht es der Systematik des § 34 EStG 1988, dass (bloß) aus sittlichen Gründen geleistete Unterhaltszahlungen nicht in einem weiteren Ausmaß berücksichtigt werden können als die gesetzlich geregelten Unterhaltslasten. – (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Abweisung)
( 2011/15/0008)