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SWK 10, 1. April 2014, Seite 543

Verfahren: Wiederaufnahme

Der Umstand, dass Eigenforschung nicht durchgeführt worden ist, kann eine neu hervorgekommene Tatsache i. S. d. § 303 Abs. 4 BAO darstellen. – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0052)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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