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GesRZ 5, Oktober 2019, Seite 291

FAQ zur Beteiligungspublizität gemäß § 130 ff BörseG 2018

Die FMA hat am FAQ zur Beteiligungspublizität nach dem BörseG 2018 (online abrufbar unter https://www. fma.gv.at/faqs-zur-beteiligungspublizitaet) veröffentlicht. In diesen werden die Erfahrungen und die Verwaltungspraxis der FMA dargestellt. Die FAQ geben ausschließlich die Rechtsauffassung der FMA wieder und sollen als Orientierungshilfe bei Auslegungsfragen dienen. In Zweifelsfällen oder unklaren Situationen wird empfohlen, die FMA unter marktaufsicht@fma.gv.at zu kontaktieren.

Inhaltlich befassen sich die FAQ mit den meldepflichtigen Finanzinstrumenten (§ 131 BörseG 2018), der Zurechnung (§ 133 BörseG 2018), Ausnahmen (§ 122 Abs 9, § 130 Abs 3 und § 134 Abs 2 und 3 BörseG 2018) und der Veröffentlichungspflicht für Emittenten (§ 135 Abs 1 BörseG 2018). Ebenso werden mithilfe von Beispielen Fragen zur Befüllung des Meldeformulars beantwortet.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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