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SWK 10, 1. April 2014, Seite 499

Neuregelung bei langfristigen Rückstellungen

Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen sind über die Laufzeit abzuzinsen

Markus Knechtl

Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 wurde der Ansatz von langfristigen Rückstellungen in der Steuerbilanz geändert. Die bisherige pauschale Abzinsung wurde durch eine laufzeitabhängige Abzinsung mit einem vorgegebenen Zinssatz ersetzt. Damit sollen Ungleichbehandlungen von eher kurzen und sehr langen Rückstellungen vermieden werden.

1. Ausgangssituation

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde mit Wirkung ab 2001 die Berücksichtigung von langfristigen Rückstellungen mit 80 % des Teilwerts begrenzt. Begründet wurde die Einschränkung auf 80 % des Teilwerts damit, dass die volle Berücksichtigung der Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für Verluste aus schwebenden Geschäften im Widerspruch zum Eintritt der echten Verpflichtungen daraus erst in späteren Jahren steht und somit zu beträchtlichen steuerlichen Entlastungen führen konnte. Abhängig von der Laufzeit der Rückstellung konnten sich unterschiedlich hohe Steuervorteile ergeben, die wiederum zu entsprechenden Zinsvorteilen führten. Den ErlRV ist zu entnehmen, dass damals genau dieser Zinsvorteil aus der Veranlagung der Steuerersparnis abgeschöpft werden sollte. Aus Vereinfachungsgründen wurde anstelle ein...

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