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Investitionszuwachsprämie
Ein im Kalenderjahr 2004 angeschafftes Kfz Hummer H1 ist als Pkw zu beurteilen und solcherart aufgrund der Bestimmung des § 108e Abs. 2 dritter Teilstrich EStG 1988 nicht in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie einzubeziehen. – (§ 108e Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/15/0185)