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SWK 9, 20. März 2014, Seite 496

Investitionszuwachsprämie

Ein im Kalenderjahr 2004 angeschafftes Kfz Hummer H1 ist als Pkw zu beurteilen und solcherart aufgrund der Bestimmung des § 108e Abs. 2 dritter Teilstrich EStG 1988 nicht in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie einzubeziehen. – (§ 108e Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

( 2010/15/0185)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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