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USt: Chatdienstleistungen
Chatdienstleistungen mit sexuellem Inhalt sind zwar wesentlich von elektronischen Datenaustausch per Internet bestimmt, doch steht zweifelsfrei ihre „menschliche Beteiligung“ i. S. d. Art. 11 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1777/2005 im Mittelpunkt der Leistungserbringung und erfüllt damit nicht den ab maßgeblich engeren Begriffsinhalt der auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistung. – (§ 3a Abs. 10 Z 15 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0047)