Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2014, Seite 490

Die Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. 1. 2013 – erstmalige Darstellung von Vermögen und Schulden?

Der Bund legt schon seit 1982 im Rahmen der jeweiligen Jahresbestandsrechnung Rechenschaft über Vermögen und Schulden – dies geriet offenbar in Vergessenheit

Reinbert Schauer

Unmittelbar vor der Amtsübergabe der scheidenden Bundesregierung wurde am die nach Bundeshaushaltsgesetz 2013 zu erstellende Eröffnungsbilanz des Bundes zum veröffentlicht und stieß auf ein durchaus beachtliches Medienecho. Dabei wurde erwähnt, dass der Bund vom kameralen Rechnungswesen Abstand nahm und erstmals auf doppischer Grundlage eine Übersicht über Vermögen und Schulden vorgelegt hat. Beide Aspekte sind zu relativieren.

1. Die Vorgeschichte

§ 121 Abs. 8 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 i. d. g. F., folgend hatte die Bundesministerin für Finanzen zum Stichtag erstmals eine Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu erstellen und die näheren Bestimmungen dazu durch Verordnung festzulegen. Dies geschah mit der Eröffnungsbilanzverordnung, BGBl. II Nr. 434/2011. Jedes haushaltsleitende Organ hatte die für die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) erforderlichen Daten seines Wirkungsbereichs der Bundesministerin für Finanzen zu übermitteln. Für die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) waren insbesondere die Daten aus der Bestands- und Erfolgsverrechnung heranzuziehen.

Damit wurde deutlich ge...

Daten werden geladen...