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Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei der Vermittlung von Wetten
Einheitlichkeit der Leistung
Neben dem Abschluss von Wetten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist es nicht unüblich, dass Betreiber von Wettlokalen auch Wetten oder Ausspielungen i. S. d. GSpG an andere, auch ausländische Wettanbieter vermitteln. Die inländischen Wettunternehmen werden diesfalls im Namen und auf Rechnung der ausländischen Wettanbieter tätig, wobei die Wettkunden üblicherweise auf den Wettscheinen selbst und/oder durch Aushänge in den Wettlokalen auf den Umstand hingewiesen werden, dass sie die Wetten nicht mit dem Betreiber des Wettlokals, sondern mit einem Dritten abschließen. Die Abwicklung der Wettvermittlungen erfolgt entweder durch das Personal in den Wettlokalen oder mittels Wett-Terminals. Für die Vermittlungstätigkeit erhalten die Wettlokalbetreiber als Entgelt Provisionen, die sich üblicherweise entweder von den Wetteinsätzen oder vom sog. Hold (= Wetteinsätze minus ausbezahlter Gewinne) bemessen. Dem Vernehmen nach wurden Vermittlungsleistungen inländischer Wettlokalbetreiber an ausländische Wettanbieter von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen in jüngerer Vergangenheit hingegen als Grundstücksleistungen i. S. d. § 3a Abs. 9 UStG i. d. g. F. bzw. i. S. d. § 3a Abs. 6 UStG in der bis zum geltenden F...