Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 217Judikatur VwGH zu § 3a:
Die Übertragung eines Kundenstocks stellt eine sonstige Leistung dar
Im Hinblick auf das Swiss Re, C-242/08, liegt es nahe, die Übertragung eines Kundenstocks als sonstige Leistung und nicht als Lieferung zu beurteilen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 3 Tz 20, 23 und 149/1, mit Hinweisen auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
Leistungsort bei Telekommunikationsdienstleistungen
Während Art. 59a MwStSystRL idF Art. 2 der RL 2008/8/EG (mit Wirkung vom ) die allgemeine, fakultative Möglichkeit der Besteuerung mittels Leistungsortverlagerung durch die Mitgliedstaaten vorsieht, schreibt Art. 59b MwStSystRL idF Art. 2 der RL 2008/8/EG (mit Wirkung vom bis ) eine zwingende Leistungsortverschiebung für jene Fälle vor, in denen ein drittländischer Unternehmer Telekommunikationsleistungen an in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbringt. Für alle Fälle, die nicht durch Art. 59b MwStSystRL idF Art. 2 der RL 2008/8/EG erfasst sind, besteht ein Wahlrecht nach Art. 59a MwStSystRL idF Art. 2...