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Neuerungen im Verbrauchsteuerbereich
Anhebung der Schaumweinsteuer, Alkoholsteuer und Tabaksteuer
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, wurden auch mehrere Verbrauchsteuergesetze novelliert. Diese Änderungen erfolgten in Umsetzung des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung für 2013–2018; dieses sieht vor, dass „mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem (…) in Zukunft (…) gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden“ sollen. Folglich sind im „Steuer- und Abgabensystem (…) neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten“, und diese sollen „in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden“. Unter dem Stichwort „Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte“ werden neben einer Anhebung der Schaumweinsteuer „unter Maßgabe der europäischen Vorgaben“ eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 % sowie eine stufenweise Anhebung der Tabaksteuer in den kommenden vier Jahren vorgesehen.
1. Die wichtigsten Änderungen der Verbrauchsteuergesetze
1.1. Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer
1.1.1. Schaumweinsteuer
Der Schaumweinsteuer unterliegt Schaumwein, der in Österreich hergestellt oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland nac...