Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2014, Seite 470

Neuerungen im Verbrauchsteuerbereich

Anhebung der Schaumweinsteuer, Alkoholsteuer und Tabaksteuer

Helmut Schamp

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, wurden auch mehrere Verbrauchsteuergesetze novelliert. Diese Änderungen erfolgten in Umsetzung des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung für 2013–2018; dieses sieht vor, dass „mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem (…) in Zukunft (…) gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden“ sollen. Folglich sind im „Steuer- und Abgabensystem (…) neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten“, und diese sollen „in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden“. Unter dem Stichwort „Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte“ werden neben einer Anhebung der Schaumweinsteuer „unter Maßgabe der europäischen Vorgaben“ eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 % sowie eine stufenweise Anhebung der Tabaksteuer in den kommenden vier Jahren vorgesehen.

1. Die wichtigsten Änderungen der Verbrauchsteuergesetze

1.1. Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer

1.1.1. Schaumweinsteuer

Der Schaumweinsteuer unterliegt Schaumwein, der in Österreich hergestellt oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland nac...

Daten werden geladen...