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SWK 9, 20. März 2014, Seite 449

Aufforderung zur Bekanntgabe des Jahresumsatzes 2013

Wieder Zusendung von teilweise unnötigen Formularen

Am hat die Finanzverwaltung Formulare ausgesandt, in denen Unternehmer aufgefordert werden, ihre Umsätze 2013 bekanntzugeben. Die Begründung dazu ist, dass die Voranmeldungen oder Umsatzsteuerzahlungen für 2013 nicht den gesamten Zeitraum abdecken und daher zu untersuchen ist, ob die 30.000-Euro-Grenze für die vierteljährlichen Voranmeldungen oder die 100.000-Euro-Grenze für die monatlichen Voranmeldungen überschritten wurde.

Unverständlich ist die Zusendung an Unternehmer, die erst 2012 oder 2013 ihre Tätigkeit (vor allem bei Kauf von Vorsorgewohnungen etc.) begonnen und bei ihrem Ansuchen um Zuteilung einer Steuernummer oder bei der Mitteilung der Aufnahme einer neuen Tätigkeit auf dem Formular Verf. 24 ihren Umsatz für das laufende und das folgende Jahr bekanntgegeben haben.

Insbesondere wenn ein Steuerpflichtiger in einer Beilage zum Formular Verf. 24 bekanntgegeben hat, dass er Anfang 2013 eine noch zu errichtende Vorsorgewohnung erworben hat und erst nach Fertigstellung in zwei bis drei Jahren Umsätze erzielen wird, ist diese Aktion völlig überflüssig, denn sein Umsatz 2013 wird – wie im Formular Verf. 24 mitgeteilt – null sein.

Wir Österreicher haben uns eh schon an den Aussp...

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