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SWK 8, 10. März 2014, Seite 448

Erschwernis- und Gefahrenzulage

Allein der Umstand, dass der Dienst (Berufsoffizier und Militärflugzeugführer) mit Gefahren und Erschwernissen verbunden ist, führt noch nicht dazu, dass ein Teil des dafür bezahlten Lohnes (Erschwernis- und Gefahrenzulage) steuerfrei ist. – (§ 68 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

( 2009/13/0208)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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