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SWK 8, 10. März 2014, Seite 447

Finanzstrafverfahren: Verjährung

Kann die Geldstrafe wegen Verjährung nicht mehr vollzogen werden, ist auch die Vollstreckung der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG nur für den Fall der Uneinbringlichkeit an ihrer Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe unzulässig. – (§ 32 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/16/0229)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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