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SWK 8, 10. März 2014, Seite 437

Das EuGH-Urteil in der Rechtssache BGZ Leasing und seine Folgen für das österreichische Umsatzsteuerrecht

Auswirkungen auf unecht steuerbefreite Geschäftsraummiete und weiterverrechnete Gebäudeversicherungen

Wiebke Peperkorn

Der EuGH hat in der Rs. BGZ Leasing erneut zur Einheitlichkeit der Leistung entschieden und festgestellt, dass eine Versicherungsleistung, die im Zusammenhang mit einer Leasingleistung erbracht wird und deren Kosten vom Leasinggeber an den Leasingnehmer weiterverrechnet werden, eine selbständige Leistung darstellen kann. Außerdem macht der EuGH interessante Ausführungen zu steuerbefreiten Versicherungsumsätzen: Auch im Fall der Weiterverrechnung von Versicherungskosten liegt ein Versicherungsumsatz im Sinn des Art. 135 MwStSyst-RL vor, der von der Mehrwertsteuer befreit ist. Der EuGH bestätigt mit diesem Urteil überdies seine neuere Rechtsprechung zur Einstufung einer Leasingleistung als Lieferung oder sonstige Leistung, die anhand der entsprechenden Kriterien nach Maßgabe des IAS 17 vorzunehmen ist.

1. Sachverhalt und Urteilstenor

Im Urteil des EuGH in der Rs. BGZ Leasing ging es um eine gleichnamige polnische Leasinggesellschaft. Diese sah in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die Leasingobjekte zu versichern sind. Dafür bot BGZ Leasing an, dass sie selbst mit einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt und in weiterer Folge die Versicherungs...

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