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Die Gewinnzurechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nach dem „Authorized OECD Approach“
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Unterschiedliche Interpretationen der allgemeinen Grundsätze des Art. 7 OECD-MA führten in der Vergangenheit oftmals zu Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich der Einkünftezurechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Zur Bekämpfung der daraus resultierenden DoppelbesteuerungS. 434 bzw. doppelten Nichtbesteuerung von Unternehmensgewinnen entwickelte die OECD den sog. „Authorized OECD Approach“ (AOA), der künftig als einheitlicher Maßstab für eine fremdvergleichskonforme Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte dienen soll.
1. Von der eingeschränkten zur uneingeschränkten Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte
Vor dem Hintergrund der bislang bestehenden Gewinnabgrenzungsproblematik zwischen Stammhaus und Betriebsstätte entwickelte die OECD in ihrem am veröffentlichten Bericht „Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments“ (OECD-Betriebsstättenbericht 2008) den sog. AOA, der nunmehr als einheitlicher Maßstab für eine fremdvergleichskonforme Gewinnabgrenzung zwischen unselbständigen Unternehmensteilen herangezogen werden soll.
Bisher waren zwei unterschiedliche Interpretationen des Art. 7 Abs. 1 OECD-MA (i. d. F. vor 2010) hinsichtlich der Selbständi...