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SWK 8, 10. März 2014, Seite 409

Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen

Bekämpfung von Schwarzarbeit – Förderung der redlichen Wirtschaft

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage (RV 44 BlgNR 25. GP) zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird, angenommen. Mit dem Gesetz sollen Handwerkerleistungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft gefördert werden. Die pro Jahr maximal ausschöpfbare Förderung beträgt 600 Euro pro Förderungswerber. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Förderungswürdig sind nur die Arbeitsleistungen (inklusive der in Rechnung gestellten Fahrtkosten) für Maßnahmen, die nach dem und vor dem begonnen wurden und der Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum dienen. Das Gesetz soll im April im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Wir drucken im Folgenden die Regierungsvorlage samt Erläuterungen ab. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

*

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen

Ziele

§ 1. (1) Ziele der Förderung Handwerkerleistungen sind

1.

die Bekämpfung der Schwarzarbeit;

2.

die Stärkung der redlichen Wirtschaft;

3.

die Setzung von wachstums- und konjunkturbelebenden Impulsen.

(2) Ein Rechtsanspruch auf För...

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