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Abgabenänderungsgesetz 2014 passiert Finanzausschuss
Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage
(SWK) – Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 in der Fassung eines Abänderungsantrags gegenüber der Regierungsvorlage (siehe dazu bereits SWK-Heft 6/2014, 298 ff.) beschlossen. Die Neuregelung des (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrags, das NoVA-Tarifmodell und die Änderungen i. Z. m. der GmbH „light“ wurden überarbeitet und zum Teil „entschärft“.
1. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag auch für Wohnbauanleihen
Die in der Regierungsvorlage noch vorgesehene ausschließliche Ausrichtung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags auf den Erwerb körperlicher Wirtschaftsgüter wurde nun – „zugunsten einer stärkeren Förderung des Wohnbaus“, wie es in der Begründung des Abänderungsantrags heißt – aufgegeben. Künftig sollen neben Realinvestitionen auch Investitionen in Wandelschuldverschreibungen, die von Aktiengesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2 des BG über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus ausgegeben werden, zum Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter zählen. Damit will man erreichen, dass Branchen mit geringem Bedarf an Realinvestitionen (Freiberufler sind explizit angeführt) „nicht von vornherein vom investitionsbed...