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GesRZ 2, April 2014, Seite 122

Geschäftsführerhaftung – gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Nikolaus Arnold

In der „Praxisrubrik Geschäftsführer“ werden Rechtsfragen, die für Geschäftsführer besondere praktische Relevanz haben, erörtert. Der erste Block der Beiträge widmet sich der Haftung von Geschäftsführern. Aufgrund der Vielzahl haftungsrelevanter Rechtsbereiche werden diese systematisch getrennt dargestellt. Der Eröffnungsbeitrag behandelt die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Haftung. In weiteren Beiträgen werden strafrechtliche, verwaltungsstrafrechtliche, insolvenzrechtliche sowie abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Haftungsbereiche dargestellt.

I. Allgemeines

Nach § 25 Abs 1 GmbHG sind Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden (Abs 2 leg cit). § 25 GmbHG bildet damit die zentrale Vorschrift der Organhaftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (sog Innenhaftung) und der Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern (Außenhaftung). Die H...

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