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SWK 3, 20. Jänner 2014, Seite 113

Der Prima-facie-Beweis im Ertragsteuerrecht

Verträge zwischen nahen Angehörigen, Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Bereich sowie verdeckte Ausschüttungen als Hauptanwendungsfälle

Josef Köll

Beim „Prima-facie-Beweis“ – Beweis des ersten Anscheins – handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung zur Anwendung kommen kann. Um den Beweis zu widerlegen oder zu erschüttern, muss die Partei die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Die zum Nachweis vorgelegten Unterlagen und Beweise sind von der Behörde kritisch zu beleuchten und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

1. Historische Entwicklung

Der Begriff „prima facie“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „nach dem ersten Anschein“. Daher wird in der Literatur anstelle von Prima-facie-Beweis auch von Anscheinsbeweis, Indizienbeweis oder von tatsächlicher Vermutung gesprochen. Die Verwendung dieses Begriffs stammt ursprünglich aus dem Seerecht. In einer Entscheidung des deutschen Reichsgerichts aus dem Jahre 1888 scheint dieser Begriff erstmals im deutschsprachigen Raum auf. Sein klassischer Anwendungsfall war die Feststellung von Kausalität und Verschulden in Schadenersatzprozessen nach Schiffskollisionen. Erst mit der Entscheidung des Reichsgerichts vom wurde der Prima-facie-Beweis allgemein zur Feststellung der Kaus...

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