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Gewinnrealisierung oder Schenkung bei einer Übertragung von Kommanditanteilen mit negativem Eigenkapital?
Die reale Überschuldung als Abgrenzungskriterium im Licht der Einmalerfassung
Werden Kommanditanteile mit einem negativen Eigenkapital innerhalb einer Familie unentgeltlich übertragen, stellt sich die Frage, wie eine unentgeltliche Übertragung zu Buchwerten von einer gewinnrealisierenden Veräußerung systemkonsistent zu trennen ist.
1. Der Sachverhalt
Frau SH ist als Kommanditistin zu 50 % an einer GmbH & Co KG beteiligt gewesen. Ihr Kapitalkonto ist in Höhe von –1.028.000 Euro negativ gewesen.
Nach Auffassung des UFS und des Finanzamts ist bereits eine reale Überschuldung eingetreten, weil anteilige stille Reserven und Firmenwert das negative Eigenkapital nicht ausgeglichen haben.
Frau SH hat ihren Kommanditanteil im Jahr 2004 an ihren Ehemann verschenkt. Dieser hat die Schenkung angenommen und auf die Auffüllung des negativen Kapitalkontos durch seine Ehefrau ausdrücklich „aus privaten Motiven“ verzichtet.
2. Die Frage
Liegt eine unentgeltliche Übertragung des Kommanditanteils unter Fortführung der Buchwerte nach § 6 Z 9 lit. a EStG vor, oder ist diese Schenkung des Kommanditanteils zwischen Ehegatten als eine gewinnrealisierende Veräußerung nach § 24 Abs. 2 EStG zu qualifizieren?
3. Das Erkenntnis des VwGH
Der VwGH sieht im Erkenntnis vom , 2012/15/0028, in der Schenkung des Kommanditanteils von de...